Ehevertrag: Ein Akt der Liebe?

Ehevertrag: Ein Akt der Liebe?

Ein Gastbeitrag des Rechtsanwalts Niklas Clamann

Ein Ehevertrag ist nicht unbedingt das, was man als Romantik bezeichnet. Die meisten halten ihn für eine trockene, nüchterne Vereinbarung, die eigentlich nur wichtig ist, wenn man viel Geld oder Vermögenswerte besitzt. Dass ein Ehevertrag tatsächlich eine romantische Geste sein kann, die zeigt, wie sehr ihr eure:n Partner:in liebt und dass ihr eine glückliche und erfüllte Zukunft gemeinsam gestalten wollt, möchte ich in diesem Gastartikel zeigen. Mein Name ist Niklas Clamann. Ich bin Rechtsanwalt im Familienrecht und betreibe meine eigene Kanzlei in Münster, mit der ich mich auf die Onlinescheidung spezialisiert habe.

„If I ever meet with the man who fulfills my ideal, I shall make it a condition of the marriage settlement, that I am to have chocolate under the pillow.“ 

-Wilkie Collins-

Was ist ein Ehevertrag eigentlich?

Ein Ehevertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen zwei Personen abgeschlossen wird, die heiraten oder bereits verheiratet sind. Dieser Vertragsschluss muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Der Ehevertrag regelt die rechtlichen und finanziellen Beziehungen der Eheleute, ebenso ihre Rechte und Pflichten während der Ehe und im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Was kann im Ehevertrag vereinbart werden?

Grundsätzlich ist wichtig, dass ihr beide mit den Regelungen eures Ehevertrags einverstanden seid und euch im Vorfeld ausreichend Zeit nehmt, um alle Fragen und Eventualitäten zu besprechen. Der Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Wünschen beider entsprechen sollte. Hierfür bietet es sich auch an, eine:n Anwält:in zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass euer Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

In einem Ehevertrag können viele unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Einige der häufigsten sind:

Die Vermögensaufteilung

In Deutschland gibt es die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Sie besagt, dass beide Eheleute während der Ehe ihr Vermögen getrennt voneinander behalten. Kommt es zur Scheidung, wird das Vermögen beider miteinander verglichen. Hat ein:e Partner:in während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut als der/die andere, muss er/sie einen Ausgleich zahlen. Im Ehevertrag kann auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet und stattdessen die Gütertrennung vereinbart werden. Hier wird am Ende der Ehe kein Ausgleich gezahlt. Auch kann geregelt werden, dass das während der Ehe erworbene Vermögen anders aufgeteilt wird oder bestimmte Vermögenswerte (etwa ein Unternehmen) vom Ausgleich ausgenommen sind.

Erbrechtliche Regelungen

Im Ehevertrag können die Eheleute festlegen, welche Ansprüche der/die andere Partner:in im Todesfall hat. Wenn keine besonderen Regelungen getroffen werden, erbt der/die Ehepartner:in nach dem Gesetz einen Teil des Vermögens, den sogenannten „gesetzlichen Erbteil“. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, bspw. der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der vorhandenen Erb:innen. Alternativ können die Eheleute vereinbaren, dass der/die Überlebende das gesamte Vermögen abzüglich des Pflichtteils anderer Erb:innen erbt. Ebenso können bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen auf den/die Partner:in übertragen werden.

Auch die erbrechtliche Situation der Kinder kann im Ehevertrag geregelt werden. So können etwa Kinder aus vorherigen Beziehungen am Erbe beteiligt werden. Eine solche Regelung kann sinnvoll sein, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

Regelungen zur Ausgestaltung der Ehe

Es kann festgelegt werden, von wem bestimmte Aufgaben im Haushalt zu bewältigen sind, etwa das Putzen, die Wäsche, mögliche Reparaturen oder der Garten. Auch die finanzielle Deckung dieser Arbeiten kann vertraglich aufgeteilt werden.

Im Ehevertrag kann festgehalten werden, wie die Kindererziehung gestaltet wird und welche Prinzipien dabei gelten sollen. Dabei geht es meist um die Festlegung von Betreuungs- und Erziehungszeiten sowie um Fragen der gemeinsamen Sorge und des Umgangs. Allerdings sollte beachtet werden, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht und dass die Regelungen im Ehevertag auch mit dem geltenden Familienrecht vereinbar sein müssen.

Bei bevorstehenden großen Anschaffungen, etwa einem Immobilienerwerb, bietet sich ein Ehevertrag ebenfalls an. So kann geregelt werden, ob beide Eheleute Eigentümer:innen werden oder ob nur eine:r das Haus erwerben soll, während der/die andere ein Wohn- oder Nutzungsrecht erhält. Auch Regelungen zur Finanzierung sind möglich, etwa wer für die Tilgung des Kredits verantwortlich ist oder wie anfallende Kosten für Reparaturen und Instandhaltung aufgeteilt werden sollen.

Und wo bleibt die Romantik?

Eheverträge bieten den Vorteil, dass ihr euch in bestimmten Fragen schon im Vorfeld einigen könnt. Wird er gemeinsam besprochen, können spätere Konflikte schon im Keim erstickt und sichergestellt werden, dass ihr auf einer gemeinsamen Basis startet. Im Gespräch zeigt sich, dass ihr beide bereit seid, die Bedürfnisse und Wünsche des/der Partner:in zu respektieren und in die gemeinsame Zukunft zu integrieren.

Ein Ehevertrag kann auch dazu beitragen, euch finanziell unabhängig zu fühlen und somit mehr Freiheiten und Möglichkeiten zu haben, um eure Träume und Ziele zu verwirklichen. Beide Eheleute können somit ihre Karrieren unabhängig voneinander verfolgen, ohne Konflikte befürchten zu müssen.

Auch kann ein Ehevertrag Sicherheit und Geborgenheit schaffen. Wenn ihr wisst, dass ihr euch im Fall der Trennung auf den Ehevertrag berufen könnt, fühlt ihr euch weniger unsicher und verletzlich. Der Ehevertrag bietet ein stabiles Fangnetz, sodass die Ehe nicht um der Ehe willen erhalten werden muss, sondern um der Liebe willen erhalten werden kann.

Natürlich kann ein Ehevertrag kein Garant für eine erfolgreiche Ehe sein. Aber er kann dazu beitragen, dass ihr eine stabile Basis schafft, auf der ihr gemeinsam aufbauen könnt. Wenn ihr gemeinsam über den Ehevertrag sprecht und euch im Vorfeld auf bestimmte Regelungen einigt, zeigt ihr damit auch, dass ihr bereit seid, Kompromisse einzugehen und euch aufeinander einzulassen.

Habt ihr noch mehr Fragen?  Benötigt ihr Hilfe bei Eurer Hochzeitsplanung?
Dann meldet Euch gerne bei mir! 

Eure Diane Alexandra ♡